Falsche Saldierung von Steuersätzen bei Gutschriften mit Altsteuersätzen in Kassenabrechnung bei ErgoFAKT V4

Wichtiger Hinweis für ErgoFAKT V4 und älter

Bei der Prüfung der Konsequenzen, die die vorübergehende Änderung der Mehrwertsteuer auf die Nutzung von ErgoFAKT hat, sind wir auf ein Problem in der Kassenabrechnung gestoßen.

Problem

Im Fall, dass im Zeitraum der verringerten Mehrwertsteuer z.B. 16% eine Bargutschrift zu einer (Alt)-Rechnung mit 19% erstellt werden soll, wird abgefragt, ob für die Gutschrift die "alte" Mehrwertsteuer herangezogen werden soll, was so weit noch korrekt ist.

Auch auf dem erstellten Gutschriftbeleg wird die "alte" Mehrwertsteuer korrekt berechnet und ausgewiesen.

Das Problem ergibt sich allerdings in der Kassenabrechnung. Hier wird fälschlicherweise der 19% Erlösbetrag zum 16% Erlösbetrag addiert, da die alte 19% Steuer ebenso wie die neue 16% Steuer i.d.R. dem Umsatzsteuersatz 1 zugewiesen sind/waren.

Update auf ErgoFAKT V4.0.3.25

Zur Entschärfung des Problems ist ein Update auf ErgoFAKT V4.0.3.25 verfügbar.

Sie können das Update durch einen Klick auf folgende Schaltfläche downloaden:

Download ErgoFAKT V4.0.3.25 patch.

Bitte beachten Sie, dass dieser Patch mindestens die Version ErgoFAKT V4.0.3 voraussetzt.

Falls auf Ihrem System noch eine ältere Version als V4.0.3 installiert ist, installiert Sie bitte zunächst das Update auf ErgoFAKT V4.0.3.

Ab der Version V4.0.3.25 werden die Erlöse der Altgutschriften mit 19% bzw. 7% innerhalb des Kassenjournals getrennt aufgeschlüsselt. Dadurch sollten auch bei Verwendung der FiBu-Schnittstelle die Erlöse separat übergeben werden.

Zur Veranschaulichung hierzu eine beispielhafte Kassenabrechnung mit der Version V4.0.3.25, bei der ein 16% Erlös über 298,- € und eine 19% Altgutschrift über 50,- € vorliegt.

Beispiel Kassenabrechnung ErgoFAKT V4

Bitte beachten Sie jedoch, dass auch nach dem Update im oberen Teil der Kassenabrechnung die Erlöse der Altgutschriften weiterhin zu den 16% bzw 7% Erlösen hinzuaddiert werden, da für die Altgutschriften keine eigenen Platzhalter verfügbar sind.

Es müssen also für die Übernahme in die Buchhaltung ggf. die Erlösangaben aus dem Kassenjournalabschnitt verwendet werden.

Lösungsansatz ohne Update

Falls Sie das Update auf ErgoFAKT V4.0.3.25 nicht installiert ist, können wir nur dazu raten, im Falle der Erstellung einer Bargutschrift mit Altsteuersätzen jeweils eine Kopie der Belege zu sammeln und auf deren Grundlage in der Buchhaltung eine Umbuchung vorzunehmen.

Hierzu müssen die 19% bzw. 7% Salden der Gutschriften von den in der Kassenabrechnung fälschlich auf 16% bzw. 5% verbuchten Erlösen auf 19% bzw. 7% Erlöse umgebucht werden. Da es sich um Gutschriften handelt, erhöhen sich dadurch die Erlöse von 16% bzw. 5% und die Erlöse auf 19% bzw. 7% verringern sich entsprechend.