Handlungsbedarf
Update auf ErgoFAKT V5.0.1
mit DSFinV-K V2.3
Änderung Taxonomie V2.3 / DSFinV-K Export
Der Gesetzgeber war wieder einmal in Sachen Kassensysteme aktiv und fordert ab dem 01.07.2022 den Export der Kassendaten im DSFinV-K Format der Version 2.3.
In dieser Version wurde unter anderem festgelegt wie historische Erlöse der Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 3 UStG zu erfassen bzw. zu verarbeiten sind.
Update auf ErgoFAKT V5.0.1
Um diese Anforderungen zu erfüllen, ist ein Update auf ErgoFAKT V5.0.1 erforderlich, das den DSFinV-K Export in der Version 2.3 unterstützt.
Installation des Updates
Das Update kann wie gewohnt mittels der Updatemechanismen von ErgoFAKT V5 bezogen und installiert werden.
Weitere Informationen zur Installation von Updates erhalten Sie auf dieser Seite.
Konfiguration der neuen historischen Steuersätze
Falls Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 3 UStG (das sind die 10,7%, 9,5% bzw. 5.5% Steuersätze) für Sie relevant sind, ist nach dem Update eine entsprechende Zuordnung in den Grundeinstellungen der Artikelverwaltung von ErgoFAKT erforderlich.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der DSFinV-K Export nur für Belege, die nach erfolgter Zuordnung erfasst werden, die Steuersätze entsprechend ausweisen kann.
Eine rückwirkende "Korrektur" für bereits erfasste Umsätze ist nicht möglich.